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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Tierheilpraxis Saskia Hesseldenz-Moog und den TierhalterInnen/TierbesitzerInnen:

 

§ 1 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 und §612 Abs. 1  BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn TierhalterIn/ TierbesitzerIn und Tierheilpraktikerin einen ersten Termin vereinbaren. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Die Tierheilpraktikerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.

 

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:

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§ 2 Versprechen auf Heilung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben wird. Es wird ebenso kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben.

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§ 3 Aufklärung/Hinweise

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass:

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  • es sich bei den von der Tierheilpraktikerin angewandten Verfahren um schulmedizinisch nicht anerkannte Verfahren handelt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt noch gewährleistet werden.

  • die Behandlung der Tierheilpraktikerin, eine ärztliche Therapie nicht ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Tierheilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Tierarzt veranlassen oder eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dies gilt auch dann, wenn dem Tierheilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.

  • alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen ausgeschlossen sind.

  • für die Erteilung einer Auskunft des Tierheilpraktikers an Dritte eine schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist.

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§ 4 Aufklärungspflicht/Aufklärungsumfang

Der Tierheilpraktiker ist verpflichtet, dem Tierhalter in verständlicher Weisezu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit dem Lesen des Vertrags bestätigt der Tierhalter, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden:

  • Aktueller Gesundheitszustand des Tieres,

  • Die Art der Erkrankung

  • Die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer,

  • Die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen,

  • Belastungen, Risiken der Therapie

  • Honorar, über welches sich auf der Website informiert werden sollte.

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§ 5  Honorar, Kostenerstattung

 

Nach Dienstvertragsrecht(BGB § 612) können Patienten ohne andere Vorinformationen oder Vereinbarung von einer Abrechnung im ´üblichen´ Rahmen ausgehen. Der Leistungserbringer schuldet die Leistung, jedoch nicht den Erfolg. Somit ist nach Dienstvertragsrecht die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Leistungsaufwand/Zeitaufwand des Tierheilpraktikers. Er erhält hierfür eine Vergütung in Anlehnung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) zuzüglich Anfahrtskosten in Höhe von 3,50€ je doppelt km und §7 Verbrauchsmaterialien, je nach Einkaufspreis. Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und kann in Bar oder per Überweisung unmittelbar nach Rechnungseingang, gezahlt werden.

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail, whats App oder telefonisch mit mir vereinbart wurden.

 

§6 Ausfallhonorar

versäumt der Tierhalter einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder wird innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden dem / der Tierhalter*in/ Tierbesitzer*in der Verdienstausfall  in Höhe einer Erstuntersuchung meiner Preisliste (GOT Anlehnung) in Rechnung gestellt.

Dies gilt nicht, wenn der Tierhalter mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Tierheilpraktiker.

§ 7  Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten pro doppelt km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

 

§ 8  Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Tierheilpraktikerin und TierbesitzerIn vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Alle Leistungen werden bei der Behandlung/ Beratung gegen Barzahlung bzw. Überweisung auf das in der Rechnung genannte Girokonto erbracht. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig.
Der / die TierhalterIn erhält auf Wunsch eine Quittung als Zahlungsnachweis. Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein.
Vermittelt die Tierheilpraktikerin Leistungen Dritter (z.B. Laboruntersuchungen) an den Klienten, ist sie berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.

§ 9 Haftung
Der / die TierhalterIn haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn / sie oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

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§ 10 Haftung des Behandlers

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

§11 Beratung/Nachberatung über Telefon/Whatsapp

Die Beratung/Nachbetreuung per Telefon oder Whatsapp ersetzt die reguläre Behandlung in der Tierheilpraxis nicht und wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten. Über Telefon/Whatsapp können keine Diagnosen gestellt werden, dies geschieht nur vor Ort bei der Praxis.

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§12 Laborkosten/Kosten für Medikamente

Tierheilpraktikern ist es untersagt verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben. Alle eingesetzten Medikamente sind frei verkäuflich und über Apotheken zu beziehen. Eventuell anfallende Kosten für Laboruntersuchungen durch Fremdlabor werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.

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§ 13 Datenschutz

Der / die TierbesitzerIn wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine / ihre angegebenen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der / die TierhalterIn verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierheilpraktikerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den / die TierhalterIn davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der / die TierhalterIn zustimmen wird. Sobald die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Der / die TierhalterIn hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.

Einverständniserklärung Datenerhebung:

  • Ich bin damit einverstanden, das notwendige Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden und das notwendige Daten zum Zweck der Buchhaltung an einen Buchhalter/Steuerberater weitergegeben werden. Die Tierheilpraktikerin verpflichtet sich, empfindliche Daten welche die Buchhaltung nicht betreffen außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.

  • Ich bin damit einverstanden, in dem E-Mail-Verteiler aufgenommen und über aktuelle Veranstaltungen und News informiert zu werden.

Diese Erklärung ist jederzeit widerrufbar.

Die Unterlagen werden 10 Jahre in der Tierheilpraxis aufbewahrt.

 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Rockenhausen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

Rechtliche Hinweise:
Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behalte ich mir eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
Arzneimittel sind in der Regel nicht im Preis enthalten, sondern müssen über eine Apotheke erworben werden.

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