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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mensch und Tier im Einklang
Saskia Hesseldenz-Moog

Tierheilpraxis, Beratung, Seminare, Ausbildungen und digitale Angebote
Hauptstraße 15 · 67822 Oberhausen an der Appel
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Mensch und Tier im Einklang, Saskia Hesseldenz-Moog, Hauptstraße 15, 67822 Oberhausen an der Appel - nachfolgend „Tierheilpraktikerin“, „Praxis“ oder „Anbieterin“ genannt - und ihren Kundinnen und Kunden bzw. Tierhalterinnen und Tierhaltern.

(2) Sie gelten insbesondere für tierheilkundliche Untersuchungen und Behandlungen, Anamnesen und Beratungen, TCVM- und Akupunkturleistungen, Dorntherapie und sonstige manuelle Anwendungen, Ernährungs- und Diätetikberatungen, phytotherapeutische und sonstige naturheilkundliche Beratungen, telefonische und digitale Beratungsleistungen, Laborleistungen bzw. die Vermittlung externer Laboruntersuchungen, Hausbesuche, Seminare, Kurse und Ausbildungen, Skripte und Unterrichtsmaterialien, digitale Produkte und Downloads, Online-Seminare und Aufzeichnungen sowie sonstige von der Anbieterin angebotene Leistungen.

(3) Für einzelne Leistungen können ergänzende Vertragsbedingungen, Einwilligungs- oder Aufklärungsunterlagen gelten. Soweit diese speziellere Regelungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

(5) Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 und §612 Abs. 1  BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter*innen/ Tierbesitzer*innen und Tierheilpraktikerin einen ersten Termin vereinbaren. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. 

 

TEIL I - TIERHEILPRAXIS UND BERATUNGSLEISTUNGEN

§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Ort der Leistungserbringung

(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Behandlungstermin oder eine sonstige Leistung verbindlich vereinbart bzw. von der Tierheilpraktikerin angenommen wurde. Terminvereinbarungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über einen von der Praxis angebotenen Kommunikationsdienst erfolgen.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten tierheilkundlichen, beratenden oder sonstigen Dienstleistung. Geschuldet wird die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Behandlungserfolg oder die Heilung des Tieres.

(3) Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, die Übernahme einer Behandlung abzulehnen, soweit dem keine bereits übernommenen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

(4) Die Leistungen können - abhängig von Art der vereinbarten Leistung und nach vorheriger Terminabsprache - insbesondere im Rahmen eines Hausbesuchs beim Tierhalter, an einem sonstigen vereinbarten Behandlungsort oder an der Anschrift der Anbieterin erbracht werden.

(5) An der Anschrift der Anbieterin können nach vorheriger Vereinbarung Tiere zur Untersuchung, Beratung oder Behandlung vorgestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dort keine dauerhaft eingerichteten oder zu festen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten betriebenen Praxisräume unterhalten werden. Termine finden ausschließlich nach vorheriger individueller Vereinbarung statt.

(6) Die Möglichkeit, ein Tier an der Anschrift der Anbieterin vorzustellen, begründet keinen Anspruch auf eine jederzeitige Behandlung, eine Behandlung ohne vorherige Terminvereinbarung, eine Notfallversorgung oder die dauerhafte Vorhaltung bestimmter räumlicher, diagnostischer oder therapeutischer Einrichtungen.

(7) Die Tierheilpraktikerin entscheidet unter Berücksichtigung der Art der Leistung, des Gesundheitszustandes des Tieres und der fachlichen Erfordernisse, ob ein Termin an der Anschrift der Anbieterin, beim Tierhalter oder an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden kann.

(8) Ergibt sich vor oder während eines Termins, dass die vorhandenen Möglichkeiten für die erforderliche Untersuchung oder Versorgung des Tieres nicht ausreichend sind, kann die Tierheilpraktikerin die Behandlung ablehnen bzw. beenden und die Vorstellung bei einer Tierarztpraxis, Tierklinik oder einer sonstigen geeigneten Stelle empfehlen. Bei einem medizinischen Notfall ist unmittelbar tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

§ 3 Grenzen der tierheilkundlichen Tätigkeit

(1) Die Tätigkeit der Tierheilpraktikerin erfolgt ausschließlich innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen.

(2) Besteht der Verdacht auf eine Erkrankung oder einen Zustand, der eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung erforderlich macht, wird die Tierhalterin bzw. der Tierhalter darauf hingewiesen.

(3) Bei Notfällen, schweren Erkrankungen, unklaren Befunden oder Erkrankungen, deren Untersuchung oder Behandlung der Tierheilpraktikerin gesetzlich nicht gestattet ist, kann bzw. muss die Weiterleitung an eine Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgen.

(4) Die tierheilkundliche Behandlung ersetzt insbesondere bei akuten, lebensbedrohlichen oder diagnostisch ungeklärten Erkrankungen nicht die erforderliche tierärztliche Versorgung.

 

§ 4 Aufklärung und Mitwirkungspflichten

(1) Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter verpflichtet sich, alle für die Behandlung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere bekannte Erkrankungen, tierärztliche Diagnosen, aktuelle und frühere Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Allergien und Unverträglichkeiten, Laborbefunde, Operationen, bestehende Therapien, Verhaltensauffälligkeiten und sonstige behandlungsrelevante Informationen.

(2) Änderungen des Gesundheitszustandes während einer laufenden Behandlung sind der Tierheilpraktikerin zeitnah mitzuteilen.

(3) Tierärztlich verordnete Arzneimittel dürfen nicht aufgrund einer tierheilkundlichen Beratung eigenmächtig abgesetzt oder in ihrer Dosierung verändert werden. Änderungen sind mit der behandelnden Tierärztin bzw. dem behandelnden Tierarzt abzustimmen.

(4) Soweit erforderlich, informiert die Tierheilpraktikerin über Art und Ziel der vorgesehenen Anwendung sowie erkennbare wesentliche Risiken und Grenzen.

 

§ 5 Kein Heilversprechen

Die Tierheilpraktikerin gibt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Garantie für die Heilung, Verbesserung oder Linderung einer Erkrankung. Die Reaktion eines Tieres auf naturheilkundliche, ernährungsmedizinische, manuelle oder sonstige therapeutische Maßnahmen ist individuell und kann nicht vorhergesagt oder garantiert werden. Aussagen über mögliche Wirkungen stellen kein Heilversprechen dar.

§ 6 Vertrauensverhältnis und Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Eine tierheilkundliche Behandlung setzt ein tragfähiges Vertrauens- und Kooperationsverhältnis zwischen Tierhalterin bzw. Tierhalter und Tierheilpraktikerin voraus.

(2) Die Tierheilpraktikerin kann die weitere Behandlung für die Zukunft ablehnen oder einen bestehenden Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen beenden, wenn eine sachgerechte Zusammenarbeit nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Dies kann insbesondere bei nachhaltigem Vertrauensverlust, wiederholten erheblichen Auseinandersetzungen über vereinbarte Leistungen oder Vergütungen, beleidigendem oder bedrohendem Verhalten, wiederholter Nichtbeachtung notwendiger Mitwirkung, bewusst unrichtigen oder verschwiegenen medizinisch relevanten Angaben oder wiederholter Nichtzahlung fälliger Rechnungen der Fall sein.

(3) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Beendigung der Zusammenarbeit unberührt.

(4) Eine erforderliche tierärztliche oder anderweitige Versorgung des Tieres bleibt Sache der Tierhalterin bzw. des Tierhalters.

 

§ 7 Honorar und Preisliste

(1) Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung bzw. Vereinbarung der jeweiligen Leistung geltenden Preisliste der Praxis, soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

(2) Die aktuelle Preisliste wird auf der Website der Praxis veröffentlicht bzw. kann vor Beauftragung eingesehen oder erfragt werden.

(3) Die Preisgestaltung der Tierheilpraxis kann sich an einzelnen Positionen oder der Systematik der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) orientieren. Hierdurch erfolgt keine Abrechnung als tierärztliche Leistung.

(4) Mit der verbindlichen Beauftragung einer Leistung erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde mit der für diese Leistung vereinbarten bzw. ausgewiesenen Vergütung einverstanden.

(5) Eine nachträgliche einseitige Kürzung einer ordnungsgemäß entstandenen Vergütungsforderung ist nicht zulässig. Gesetzliche Rechte der Kundin bzw. des Kunden, insbesondere berechtigte Einwendungen gegen Rechnung oder Leistung, bleiben unberührt.

(6) Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.

 

§ 8 Fälligkeit und Zahlung

(1) Das Honorar wird nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig, soweit nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung angegeben wurde.

(2) Die Zahlung erfolgt entsprechend den von der Praxis angebotenen Zahlungsarten, insbesondere per Überweisung oder Barzahlung.

(3) Die Kundin bzw. der Kunde erhält eine Rechnung bzw. auf Wunsch einen entsprechenden Zahlungsnachweis.

(4) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahnkosten dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

§ 9 Telefonische Beratung, Messenger und Nachbetreuung

(1) Telefonische Beratungen sowie Beratungen und Nachbetreuungen über Messenger-Dienste können vergütungspflichtige eigenständige Leistungen darstellen. Die Abrechnung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

(2) Umfangreiche medizinische Fragestellungen, neue Erkrankungen oder wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes können eine erneute persönliche Untersuchung des Tieres erforderlich machen.

(3) Eine Fernberatung ersetzt keine notwendige tierärztliche Notfallversorgung. Die Tierheilpraktikerin entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob eine Fragestellung im Rahmen einer Fernberatung verantwortbar bearbeitet werden kann.

 

§ 10 Terminvereinbarung, Absage und Nichterscheinen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig abzusagen.

(3) Bei einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen kann die Praxis Ersatz des hierdurch tatsächlich entstandenen Ausfallschadens verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(4) Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Kann der Termin anderweitig vergeben werden und entsteht dadurch kein entsprechender Ausfall, wird dieser Umstand bei der Berechnung berücksichtigt. Unverschuldete außergewöhnliche Umstände werden angemessen berücksichtigt.

 

§ 11 Hausbesuche und Fahrtkosten

(1) Behandlungen können nach Vereinbarung beim Tierhalter, an der Anschrift der Anbieterin oder an einem sonstigen geeigneten Ort stattfinden.

(2) Bei Hausbesuchen bzw. Fahrten zu einem vereinbarten Behandlungsort können zusätzlich zur Behandlung Fahrtkosten berechnet werden. Höhe und Berechnung richten sich nach der bei der Terminvereinbarung vereinbarten bzw. geltenden Preisliste.

 

§ 12 Leistungen außerhalb regulärer Zeiten und dringliche Termine

(1) Für ausdrücklich gewünschte und von der Tierheilpraktikerin angenommene Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie für kurzfristige Sondertermine können zusätzliche Vergütungen entsprechend der geltenden Preisliste vereinbart werden.

(2) Die Tierheilpraxis ist kein tierärztlicher Notdienst. Die Möglichkeit, Tiere nach Terminvereinbarung an der Anschrift der Anbieterin vorzustellen, begründet keine ständige Erreichbarkeit oder Notfallversorgung.

(3) Bei lebensbedrohlichen oder akut behandlungsbedürftigen Zuständen ist unverzüglich eine Tierarztpraxis, Tierklinik oder der zuständige tierärztliche Notdienst aufzusuchen.

 

TEIL II - LABORUNTERSUCHUNGEN UND FREMDLEISTUNGEN

§ 13 Fremdlaborleistungen

(1) Soweit im Rahmen der Behandlung Laboruntersuchungen erforderlich oder gewünscht sind, können Proben an externe veterinärmedizinische Laborinstitutionen übermittelt werden. Die Laboranalyse selbst wird durch das jeweilige Fremdlabor erbracht.

(2) Die Praxis kann die hierfür entstehenden Fremdkosten gegenüber dem Labor zunächst verauslagen. Die Kundin bzw. der Kunde trägt die zuvor vereinbarten bzw. durch die beauftragte Untersuchung entstehenden Laborkosten.

(3) Laborkosten fallen zusätzlich zum Honorar für Probenentnahme, Aufbereitung, Versand, Befundbesprechung oder sonstige Leistungen der Tierheilpraktikerin an, soweit diese Leistungen gesondert berechnet werden.

 

§ 14 Präanalytik und nicht auswertbare Proben

(1) Die Aussagekraft von Laboruntersuchungen kann durch präanalytische Einflüsse beeinträchtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise Hämolyse, Lipämie, Gerinnselbildung, unzureichende Probenmenge, falsches Probenmaterial, Kontamination, ungeeignete Lagerung, Transportdauer, Temperatureinflüsse, zeitliche Verzögerungen, Nahrungsaufnahme vor der Probenentnahme oder tierindividuelle Faktoren.

(2) Trotz fachgerechter Probengewinnung und -behandlung kann es vorkommen, dass eine Probe nicht oder nur eingeschränkt auswertbar ist.

(3) Wird aus medizinischen oder labortechnischen Gründen eine erneute Probenentnahme oder Untersuchung erforderlich, können zusätzliche Kosten entstehen. Über eine erneute kostenpflichtige Untersuchung wird die Tierhalterin bzw. der Tierhalter informiert, soweit dies vor Durchführung möglich ist.

 

§ 15 Verantwortlichkeit externer Labore und sonstiger Dritter

Die Praxis haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder technische Probleme eines selbstständigen externen Labors oder sonstigen Dritten, soweit diese Umstände nicht von der Praxis zu vertreten sind. Eine Haftung für eigenes Verschulden bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

 

TEIL III - ARZNEI-, FUTTER- UND ERGÄNZUNGSMITTEL

§ 16 Empfehlungen und zusätzliche Kosten

(1) Kosten für Arzneimittel, Futtermittel, Ergänzungsfuttermittel, Kräuter, Rezepturbestandteile oder sonstige Produkte sind grundsätzlich nicht im Behandlungshonorar enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

(2) Die Tierheilpraktikerin gibt Empfehlungen ausschließlich innerhalb der für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Befugnisse.

(3) Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel werden nicht von der Tierheilpraktikerin verschrieben. Erfordert der Gesundheitszustand des Tieres eine verschreibungspflichtige medikamentöse Behandlung, ist hierfür eine Tierärztin bzw. ein Tierarzt zuständig.

 

TEIL IV - HAFTUNG UND SICHERHEIT

§ 17 Verantwortung der Tierhalterin bzw. des Tierhalters

(1) Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter ist für die sichere Führung, Beaufsichtigung und Kontrolle des Tieres verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich von der Tierheilpraktikerin übernommen wurde.

(2) Bekannte Aggressivität, Angstreaktionen, Beißverhalten, Trittgefahr oder sonstige besondere Gefahren sind vor Beginn einer Behandlung mitzuteilen.

(3) Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

 

§ 18 Haftung der Anbieterin

(1) Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

TEIL V - SEMINARE, KURSE UND AUSBILDUNGEN

§ 19 Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Seminar, Kurs oder einer Ausbildung ist verbindlich, sobald sie von der Anbieterin bestätigt wurde oder nach den jeweiligen Buchungsbedingungen ein Vertrag zustande gekommen ist. Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Teilnahme-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten.

 

§ 20 Unterrichtsinhalte

(1) Unterrichtsmaterialien dienen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

(2) Medizinische, veterinärmedizinische und naturheilkundliche Inhalte ersetzen nicht die im Einzelfall erforderliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung eines konkreten Tieres.

(3) Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre eigene berufliche Tätigkeit geltenden gesetzlichen Grenzen einzuhalten.

 

TEIL VI - DIGITALE PRODUKTE UND WEBSHOP

§ 21 Vertragsschluss bei digitalen Produkten

(1) Die Darstellung digitaler Produkte im Webshop stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt.

(2) Der konkrete Vertragsschluss richtet sich nach dem im Webshop dargestellten Bestellprozess.

(3) Vor Abschluss der Bestellung werden der Kundin bzw. dem Kunden insbesondere Produkt, Gesamtpreis und die wesentlichen Vertragsinformationen angezeigt.

 

§ 22 Bereitstellung digitaler Inhalte

Digitale Inhalte werden entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung insbesondere über einen Download, einen persönlichen Zugang oder per E-Mail bereitgestellt. Ein physischer Versand erfolgt bei ausschließlich digitalen Produkten nicht.

 

§ 23 Preise im Webshop

Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Webshop angegebenen Preise. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer auszuweisen ist, erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

 

TEIL VII - URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

§ 24 Urheberrecht

(1) Sämtliche von der Anbieterin erstellten und urheberrechtlich geschützten Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft insbesondere Bücher und E-Books, Skripte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Checklisten, Untersuchungsschemata, Anamnesebögen, Grafiken, Illustrationen, Videos, Webinaraufzeichnungen, Kurs- und Ausbildungsunterlagen sowie digitale Downloads.

(2) Mit dem Erwerb erhält die Kundin bzw. der Kunde, soweit beim jeweiligen Produkt nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch.

(3) Ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung ist insbesondere nicht gestattet: die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung über den erlaubten persönlichen Gebrauch hinaus, Weiterverkauf, Verwendung in eigenen kommerziellen Schulungen, Einstellen in Gruppen, Clouds, Plattformen oder Tauschbörsen sowie die vollständige oder teilweise Nutzung als eigenes Unterrichts- oder Verkaufsprodukt.

(4) Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Bei einer Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten behält sich die Anbieterin die Geltendmachung der ihr gesetzlich zustehenden Ansprüche vor.

 

TEIL VIII - WIDERRUFSRECHT

§ 25 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzlich eine Ausnahme besteht oder das Widerrufsrecht wirksam erloschen ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

 

§ 26 Digitale Inhalte und vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, richtet sich das Erlöschen des Widerrufsrechts nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

(2) Soweit gesetzlich erforderlich, wird mit der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist erst begonnen, nachdem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und die gesetzlich erforderlichen Erklärungen bzw. Bestätigungen abgegeben wurden.

(3) Die für den konkreten Vertrag erforderlichen Erklärungen werden gesondert im Bestell- bzw. Vertragsschlussprozess eingeholt. Die gesetzlichen Anforderungen an eine gegebenenfalls bereitzustellende elektronische Widerrufsfunktion bleiben unberührt.

 

TEIL IX - DATENSCHUTZ UND KOMMUNIKATION

§ 27 Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin.

 

§ 28 Behandlungs- und Falldokumentation

Soweit dies für die Durchführung und Dokumentation der Behandlung erforderlich oder gesetzlich geboten ist, werden Angaben zum Tier, zur Tierhalterin bzw. zum Tierhalter, zur Anamnese, zu Befunden, Behandlungen, Empfehlungen und zum Behandlungsverlauf dokumentiert und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Eine Herausgabe oder Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage, eine wirksame Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

§ 29 Newsletter und Werbung

(1) Die Einwilligung in den Erhalt eines Newsletters oder sonstiger Werbung ist nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Behandlung oder den Kauf eines Produktes.

(2) Eine werbliche Kontaktaufnahme erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

TEIL X - SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 30 Foto-, Video- und Falldokumentationen

(1) Im Rahmen der tierheilkundlichen Tätigkeit können, soweit dies für die Dokumentation des Behandlungsverlaufs erforderlich oder fachlich sinnvoll ist, Fotografien, Videoaufnahmen sowie schriftliche Falldokumentationen des behandelten Tieres erstellt werden.

(2) Eine Verwendung solcher Aufnahmen oder Falldokumentationen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, fachlichen Information, Aus- und Fortbildung oder Veröffentlichung erfolgt nur, soweit hierfür eine erforderliche Rechtsgrundlage besteht bzw. eine gesonderte Einwilligung der Tierhalterin oder des Tierhalters eingeholt wurde.

(3) Eine entsprechende Einwilligung kann sich insbesondere auf die Veröffentlichung auf der Website der Anbieterin, in sozialen Medien, Printmedien, Informations- und Werbematerialien, Vorträgen, Seminaren, Ausbildungen, Skripten, Präsentationen oder sonstigen fachlichen Veröffentlichungen beziehen.

(4) Soweit Berichte, Befunde oder Fallverläufe veröffentlicht werden, werden personenbezogene Angaben grundsätzlich entfernt oder anonymisiert, soweit nicht ausdrücklich und wirksam in eine weitergehende Veröffentlichung eingewilligt wurde.

(5) Die Erteilung einer Einwilligung zur werblichen oder öffentlichen Nutzung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Behandlung des Tieres. Eine Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen oder die Durchführung des Behandlungsverhältnisses.

(6) Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

(7) Die Einzelheiten, insbesondere die freigegebenen Medien, Verwendungszwecke und gegebenenfalls eine Namensnennung, werden in einer gesonderten Einwilligung festgelegt. Die hierfür vorgesehene freiwillige Einwilligung kann insbesondere im Behandlungsvertrag dokumentiert werden.

 

§ 31 Verbraucherrechte

Keine Bestimmung dieser AGB ist dahingehend auszulegen, dass zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

 

§ 32 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

 

§ 33 Gerichtsstand

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, kann der Geschäftssitz der Anbieterin als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

§ 34 Änderung der AGB und Preisliste

Für neu abgeschlossene Verträge bzw. neu beauftragte Leistungen gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bzw. der Beauftragung einbezogene Fassung dieser AGB und der vereinbarten Preisliste. Preisänderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits verbindlich zu einem bestimmten Preis vereinbarte Leistungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht.

 

§ 35 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

 

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Saskia Hesseldenz-Moog

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